Blutalkoholkonzentration: Berechnung und mögliche Folgen

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Wenn jemand Alkohol konsumiert, kann die Menge im Blut nachgewiesen werden. Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille angegeben. Dieser Wert bildet eine wichtige Grundlage zur Bewertung der Fahrtüchtigkeit. Wie genau die Berechnung der Blutalkoholkonzentration durchgeführt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Blutalkoholkonzentration

Wie wird die Blutalkoholkonzentration berechnet?

Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) wird die sogenannte Widmark-Formel eingesetzt. Diese lautet: Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit) = BAK (Promille). Welche Unterschiede bei Männern und Frauen im Rahmen der Berechnung zu berücksichtigen sind, lesen Sie hier.

Wann ist der Blutalkohol höher als der Atemalkohol?

Durch die unterschiedlichen Messverfahren ist die Blutalkoholkonzentration in aller Regel höher als der Atemalkoholwert. 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille entsprechen.

Wie hoch ist der gesetzliche Grenzwert der Blutalkoholkonzentration beim Autofahren?

Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5. Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinerlei Alkohol konsumieren, wenn sie sich ans Steuer setzen.

Was droht, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ab welchem Wert Sie mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bei Alkohol am Steuer rechnen müssen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

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Blutalkoholkonzentration berechnen: Formel und Vorgehensweise

Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille angegeben. Der Promillewert kann bei Straf- und Bußgeldverfahren wichtig sein.
Die Blutalkoholkonzentration wird in Promille angegeben. Der Promillewert kann bei Straf- und Bußgeldverfahren wichtig sein.

Wann immer eine Blutprobe auf Alkohol untersucht wird, gelten Promille als Einheit für das Messergebnis. Dabei gilt: 1 Promille entspricht 1 g Alkohol pro kg Blut. Um konkret die Blutalkoholkonzentration bestimmen zu können, findet die sogenannte Widmark-Formel Anwendung. Dieses lautet:

Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit) = Blutalkoholkonzentration in Promille

In dieser Formel wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Anteil von Körperflüssigkeit bei Männern (etwa 68 Prozent) und Frauen (etwa 55 Prozent) unterschiedlich hoch ist. Daher haben Frauen bei gleicher Menge an Alkohol eine höhere Blutalkoholkonzentration.

Bedenken Sie: Mit dieser Formel lässt sich die Blutalkoholkonzentration ungefähr berechnen. Eine Garantie für ein richtiges Ergebnis ist aber nicht gegeben. Es spielen nämlich noch andere Faktoren eine wichtige Rolle, wie zum Beispiel der Mageninhalt oder die individuelle Trinkgeschwindigkeit.

Welche Blutalkoholkonzentration ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt?

Die konkrete Blutalkoholkonzentration rückt vor allem dann in den Fokus, wenn Betroffene noch mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen wollen. In Deutschland gilt dafür die sogenannte Promillegrenze. § 24a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Werden Sie mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, begehen Sie also mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat.

Eine Straftat liegt mitunter auch vor, wenn Ihr Wert bei 0,3 Promille liegt, Sie aber eine sehr auffällige Fahrweise an den Tag legen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren gilt die 0-Promillegrenze. Sie dürfen sich nach dem Genuss alkoholischer Getränke nicht mehr hinters Steuer setzen.

Alkoholkonzentration im Blut zu hoch: Welche Strafe droht?

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille am Steuer erwischt, drohen erhebliche Sanktionen.
Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille am Steuer erwischt, drohen erhebliche Sanktionen.

Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Promillegrenze, müssen diese mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Wer beispielsweise mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 erwischt wird, muss eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro bezahlen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Handelt es sich um einen deutlich höheren Promillewert oder werden durch die Alkoholfahrt Menschen gefährdet, so kommt der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In weniger schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.

Die nachfolgende Tabelle fasst Ihnen die möglichen Sanktionen bei Alkohol am Steuer noch einmal übersichtlich zusammen:

Alko­hol am Steuer: Promille­wert Bußgeld / StrafePunkte Fahr­verbotLohnt ein Einspruch?
In Probe­zeit gegen 0-‰-Grenze verstoßen250 €1kein Fahr­verbotHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰ 500 €21 Monat Hier prüfen **
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 € 23 MonateHier prüfen **
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 € 23 MonateHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰ Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **
Geringere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch Aus­faller­scheinungen erkennbar Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

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